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Der Staatsrat hat dem Grossen Rat ein Paket von Gesetzesvorlagen für die Öffnung von zwanzig Krediten für die Jahre 2025 bis 2029 von insgesamt 1,557 Milliarden Franken vorgelegt. Diese Investitionen zielen darauf ab, das Verwaltungserbe des Staates zu erhalten und die Dienstleistungen für die Bevölkerung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Behinderung und Seniorenpflege zu gewährleisten.
2024-03-20 15:05:07Der Staatsrat hat dem Grossen Rat das Paket von Gesetzesvorlagen zur Öffnung von zwanzig Krediten für die Jahre 2025 bis 2029 vorgelegt. Insgesamt belaufen sich die Kredite auf 1,557 Milliarden Franken. Diese Investitionsausgaben für die kommenden fünf Jahre ergänzen die aktuellen Kredite 2020-2024 und haben zum Hauptziel, das Verwaltungserbe des Staates zu erhalten oder anzupassen, um die Kontinuität der Dienstleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Behinderung und Seniorenpflege.
Das Gesetzespaket von 2025-2029 umfasst elf Abteilungs- und autonome Einrichtungskredite, drei Querschnittskredite und sechs Kredite für subventionierte Institutionen. Diese Inhalte werden zusammengefasst, um einen Überblick über die für die nächsten fünf Jahre beantragten Kredite zu geben. Die Gewährung jeder dieser Investitionsausgaben obliegt jedoch dem Grossen Rat individuell.
Die Gesamtsumme der zwanzig Kredite 2025-2029 entspricht einem Gesamtausgabenanstieg von rund 16 % (+212 Millionen Franken) im Vergleich zu den ausgelaufenen Gesetzesprojekten 2020-2024. Diese Zunahme ist vor allem auf die wachsende Bedeutung der digitalen Transition sowie den Nachholbedarf bei der Renovierung und dem Ausbau von Strasseninfrastrukturen und dem öffentlichen Verkehr des Kantons zurückzuführen.
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Schaffung von sieben zusätzlichen Stellen für Vollzeit-Magistraten im Bereich des Strafrechtssystems vorsieht. Ziel ist es, die Stellenbesetzung der Staatsanwaltschaft (+5 Stellen), des Strafgerichts (+1 Stelle) und des Strafgerichts des Kantonsgerichts (+1 Stelle) an die zunehmende Arbeitsbelastung anzupassen, die sich aus dem Inkrafttreten der Revision der Strafprozessordnung zum 1. Januar 2024 und der Zunahme der Verfahren ergibt.
(Quelle:Kanton Genf Bearbeitet mit ChatGPT)
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