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Neues Quartier mit Wohnnutzung auf dem Wifag-Areal geplant

Frühjahr 2022 eine Volksabstimmung über die Überbauungsordnung stattfinden.

2024-01-25 05:05:04
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Quelle: Stadt Bern

  • Ein neuer Quartierteil mit überwiegendem Wohnanteil soll auf dem Wifag-Areal entstehen.
  • Ein Drittel der Wohnungen wird als preisgünstiger Wohnraum gebaut.
  • Die Überbauungsordnung regelt Details zur Nutzung, Gestaltung und Infrastruktur des Quartierteils.

Neues Quartier mit Wohnnutzung auf dem Wifag-Areal geplant

Auf dem Wifag-Areal an der Wylerringstrasse im Wylerquartier soll ein neuer, durchmischter und zukunftsorientierter Quartierteil entstehen. Die geplante Entwicklung umfasst sowohl Neubauten als auch den Umbau der erhaltenswerten Gebäude der Leinenweberei. Bestehende unterirdische Bauten sollen weiterverwendet werden. Das Projekt wird in drei Etappen realisiert.

Überbauungsordnung als Grundlage für das Vorhaben

Da sich die Grundstücke auf dem Wifag-Areal derzeit in der Industrie- und Gewerbezone befinden, ist eine Überbauung mit hohem Wohnanteil nicht rechtlich zulässig. Um den geplanten Quartierteil realisieren zu können, soll eine spezielle Überbauungsordnung für das Areal erlassen werden. Diese regelt die planungsrechtlichen Bedingungen für das Vorhaben und basiert auf einem städtebaulichen Richtprojekt, bei dem auch die Quartierbevölkerung aktiv einbezogen wurde.

Planungen für den neuen Quartierteil

Die Überbauungsordnung sieht insgesamt acht Baubereiche auf dem Areal vor. Mindestens 80 Prozent der oberirdischen Geschossfläche werden für Wohnnutzung reserviert, wovon ein Drittel als preisgünstiger Wohnraum angeboten werden muss. Rund 360 Wohnungen sollen Platz für ungefähr 800 Bewohner bieten. Zusätzlich sind im Erdgeschoss der geplanten Plätze vor allem Arbeitsnutzungen für das Quartier vorgesehen, wie beispielsweise Quartierläden.

Erfordernisse und Vorschriften im Rahmen der Überbauungsordnung

Die Neubauten müssen sich in die Umgebung einfügen und begrünte Flachdächer mit möglichen Solaranlagen aufweisen. Außerdem müssen sie an das Fernwärmenetz angebunden werden. Für den historisch bedeutenden Bestand der Leinenweberei gelten spezielle Vorschriften. Die Erschließung des Quartierteils erfolgt ausschließlich über die Wylerringstrasse. Es werden maximal 570 Fahrten des motorisierten Individualverkehrs pro Tag erlaubt, wobei der Anlieferungsverkehr nicht eingerechnet wird. Eine gemeinsame Tiefgarage bietet Platz für maximal 210 Motorfahrzeuge, während für Fahrräder mindestens ein Abstellplatz pro Zimmer vorhanden sein muss.

Aussenraumgestaltung und ökologische Aspekte

Der Großteil des Aussenraums wird für gemeinschaftliche Nutzungszwecke wie Kinderspielplätze reserviert und muss stark durchgrünt sein. Es sind maximal 50 Prozent der Aussenflächen versiegelt und mindestens 42 Bäume gepflanzt werden. Zudem müssen mindestens 15 Prozent des Areals als naturnahe Lebensräume gestaltet werden. Ziel ist es, eine hohe Aufenthalts- und Nutzungsqualität sicherzustellen, zur Biodiversität beizutragen und in den immer heißer werdenden Sommermonaten für Abkühlung zu sorgen.

Entscheidung der Stimmberechtigten über die Vorlage

Da es sich bei der Überbauungsordnung um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, werden die Stimmberechtigten über die Vorlage abstimmen. Der Gemeinderat hat die Vorlage nun an den Stadtrat weitergeleitet. Wenn das Parlament der Vorlage zustimmt, wird voraussichtlich im

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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