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Blaulicht

Einstellung des Verfahrens wegen Verdachts eines Tötungsdelikts an der Dornacherstrasse

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes eingestellt. Die Beweislage war unzureichend, um den Tatbestand zu bestätigen, und die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

2023-12-18 15:00:13
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Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt

  • Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt stellt das Strafverfahren wegen Verdachts eines Tötungsdeliktes ein
  • Die Beweislage ist unzureichend, um den Tatbestand zu bestätigen
  • Anwohner hatten eine leblose Frau gefunden, gegen einen deutschen Staatsbürger bestand ein dringender Tatverdacht

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes eingestellt. Das Verfahren konnte mangels Beweisen des Tatbestandes nicht weiterverfolgt werden. Die entsprechende Verfügung wurde den Parteien zugestellt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Leblose Frau gefunden, dringender Tatverdacht gegen deutschen Staatsbürger

Anwohner entdeckten eine leblose Frau im Hinterhof einer Liegenschaft an der Dornacherstrasse. Nach einem rechtsmedizinischen Erstgutachten und ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen bestand ein dringender Tatverdacht gegen einen 52-jährigen deutschen Staatsbürger, die damals 39-jährige Frau getötet zu haben. Daraufhin verhängte das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft gegen den Verdächtigen.

Mangelnde Beweislage führt zur Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen der ausführlichen und komplexen Ermittlungen beauftragte die Staatsanwaltschaft unter anderem aufwendige rechtsmedizinische Zweit- und Obergutachten. Diese Gutachten kamen zu dem Schluss, dass es nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann, dass die Frau Opfer eines Gewaltdeliktes wurde. Da der Tatverdacht somit nicht in einer Weise bestätigt werden konnte, die eine Anklage rechtfertigt, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß Artikel 319 der Strafprozessordnung eingestellt.

Dr. Martin R. Schütz, leitender Staatsanwalt, bittet die Parteien um Verständnis für die Einstellung des Verfahrens aufgrund der unzureichenden Beweislage. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Entscheidung noch revidiert wird. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

(Quelle:Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt Bearbeitet mit ChatGPT)

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