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Thurgau passt Zulassungspraxis für Leistungserbringer an

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Totalrevision der Verordnung zur eidgenössischen Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt. Angesichts der Entwicklung der Zahlen der Ärztinnen und Ärzte will der Regierungsrat keine zu strenge Zulassungspraxis.

2023-06-22 08:05:05
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Quelle: Kanton Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision der Verordnung zur Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt. Die Zulassungspraxis soll aufgrund der sinkenden Zahl der Ärzte nicht zu streng sein.

Gemäß dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung müssen die Kantone die Anzahl der Ärzte für bestimmte medizinische Fachgebiete und Regionen mittels Höchstzahlen beschränken. Der Bundesrat hat Kriterien für die Höchstzahlen festgelegt.

Die kantonalen Regelungen zur Einschränkung der Zulassung müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom 19. Juni 2020 angepasst werden.

Die Kantone können für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30.

Juni 2025 eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Der Regierungsrat hat seine Verordnung aufgrund der Revision des KVG angepasst und macht von der Übergangsbestimmung Gebrauch.

Nur der Fachbereich plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie wird beschränkt. Neue Zulassungen sind nur möglich, wenn das aktuelle Angebot nicht überschritten wird.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ist bis 30.

Juni 2025 befristet. Der Kanton Thurgau wird die Höchstzahlen pro Fachbereich durch ein Gesetz festlegen..

(Quelle:Kanton Thurgau Bearbeitet mit ChatGPT)

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Thurgau passt Zulassungspraxis Leistungserbringer



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