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Luzern: Staffelntäli: Ausschreibung zur Abgabe im Baurecht

Das städtische Entwicklungsareal Staffelntäli liegt auf dem Ruopigen-Plateau an der Hangkante zum Staffelntälipark. Im Rahmen der städtischen Wohnraumpolitik hat der Stadtrat das Areal für die Abgabe im Baurecht an eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft vorgesehen. Das Baurechtsgrundstück umfasst eine Fläche von 1911 Quadratmetern und wird, vorbehältlich allfälliger Anpassungen an den Referenzzinssatz, zu einem Baurechtszins von jährlich rund 80’000 Franken abgegeben. Die neue Wohnbebauung soll zu einer ganzheitlichen städtebaulichen Quartierentwicklung beitragen. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass ein neungeschossiger Punktbau dies am besten ermöglicht. Dank der kleinen Grundfläche des Baus bleiben genügend Flächen, um den Staffelntälipark mit einer öffentlich zugänglichen Aussichtsterrasse erlebbarer zu machen. Zudem besteht das Potenzial, zusätzliche Wegverbindungen zum Ruopigenzentrum zu schaffen und das Quartierzentrum so zu stärken. Im Punktbau sollen bis zu 40 Wohnungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau entstehen. Die Nachbarschaft zum Betagtenzentrum Staffelnhof, der ebenerdig mögliche Zugang, sowie die hohe Grundrissflexibilität des Punktbaus bieten das Potenzial, gezielt Wohnangebote für ältere Personen zu schaffen. Mindestens 50 Prozent der Wohnungen sind deshalb als altersgerechter Wohnraum zu gestalten. Gemeinnützige Wohnbauträgerschaften werden eingeladen, sich als Baurechtsnehmerin zu bewerben und ein Projekt einzureichen. Die Ausschreibung wird am 13. Mai 2023 im Kantonsblatt Luzern publiziert. Interessierte können sich bis am 27. August 2023 für die Teilnahme an der Ausschreibung anmelden. Das Anmeldeformular sowie die detaillierten Ausschreibungsunterlagen sind im Internet auf www.staffelntaeli.stadtluzern.ch aufgeschaltet.

2023-05-11 09:05:04
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Quelle: Stadt Luzern

Das städtische Entwicklungsareal Staffelntäli liegt auf dem Ruopigen-Plateau an der Hangkante zum Staffelntälipark, wie die Stadt Luzern mitteilt.

Im Rahmen der städtischen Wohnraumpolitik habe der Stadtrat das Areal für die Abgabe im Baurecht an eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft vorgesehen. Das Baurechtsgrundstück umfasst eine Fläche von 1911 Quadratmetern und wird, vorbehältlich allfälliger Anpassungen an den Referenzzinssatz, zu einem Baurechtszins von jährlich rund 80’000 Franken abgegeben.Die neue Wohnbebauung solle zu einer ganzheitlichen städtebaulichen Quartierentwicklung beitragen.

Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie habe gezeigt, dass ein neungeschossiger Punktbau dies am besten ermöglicht. Dank der kleinen Grundfläche des Baus bleiben genügend Flächen, um den Staffelntälipark mit einer öffentlich zugänglichen Aussichtsterrasse erlebbarer zu machen.

Zudem besteht das Potenzial, zusätzliche Wegverbindungen zum Ruopigenzentrum zu schaffen und das Quartierzentrum so zu stärken.Im Punktbau sollen bis zu 40 Wohnungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau entstehen. Die Nachbarschaft zum Betagtenzentrum Staffelnhof, der ebenerdig mögliche Zugang, sowie die hohe Grundrissflexibilität des Punktbaus bieten das Potenzial, gezielt Wohnangebote für ältere Personen zu schaffen.

Mindestens 50 Prozent der Wohnungen seien deshalb als altersgerechter Wohnraum zu gestalten.Gemeinnützige Wohnbauträgerschaften werden eingeladen, sich als Baurechtsnehmerin zu bewerben und ein Projekt einzureichen. Die Ausschreibung werde am 13. Mai 2023 im Kantonsblatt Luzern publiziert.

Interessierte können sich bis am 27. August 2023 für die Teilnahme an der Ausschreibung anmelden.Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere).

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