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Herkunft und Gewinnung von Pelzen werden immer noch mangelhaft deklariert

Konsumentinnen und Konsumenten sollen Herkunft und Produktionsart eines Pelzes kennen. Der Bericht zu den Pelzdeklarationskontrollen 2021/2022 zeigt, dass die Branche die Deklarationspflicht mangelhaft umsetzt: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen die Bezeichnungen aufgrund falscher oder fehlender Informationen beanstandet. In der kommenden Wintersaison verschärft das BLV den Vollzug.

2022-10-13 10:10:04
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Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

Bern, 13.10.2022 - Konsumentinnen und Konsumenten sollen Herkunft und Produktionsart eines Pelzes kennen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit berichtet.

Der Bericht zu den Pelzdeklarationskontrollen 2021/2022 zeigt, dass die Branche die Deklarationspflicht mangelhaft umsetzt: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV habe bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen die Bezeichnungen aufgrund falscher oder fehlender Informationen beanstandet. In der kommenden Wintersaison verschärft das BLV den Vollzug.

Die Pelzdeklarationsverordnung schreibt vor, dass sämtliche Pelze und Pelzprodukte mit Angaben zur Tierart, Herkunft und Produktionsmethode zu bezeichnen sind. Dies solle es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, einen informierten Kaufentscheid zu fällen.

In der Wintersaison 2021/2022 führte das BLV in kleinen Unternehmen, bei Internetanbietern und bei grossen Geschäftsketten insgesamt 131 Kontrollen zur Deklaration von Pelzprodukten durch. 87 Kontrollen (66 %) führten zu Beanstandungen.

Die betroffenen Unternehmen haben diese Beanstandungen in 88 % aller Fälle fristgerecht behoben. In zehn Fällen habe das BLV eine Verfügung erlassen und in einem Fall ein Strafverfahren eingeleitet.Pelzkrägen bleiben problematischAnlässlich der Kontrollen habe das BLV insgesamt 6632 Pelzprodukte kontrolliert.

73 % davon waren korrekt deklariert. Die restlichen Pelzprodukte wurden beanstandet, weil Herkunft und Gewinnung entweder fehlerhaft (16 %) oder gar nicht deklariert (11 %) waren.

Bei 48 % der beanstandeten Produkte handelte es sich um Pelzkrägen von Jacken. Die Mehrzahl der beanstandeten Pelzprodukte stammten vom Marderhund, gefolgt von Produkten aus Pelzen von Polarfuchs und Kojote.

Die revidierte Pelzdeklarationsverordnung trat am 1. April 2020 in Kraft. Neu eingeführt wurde damit die Verpflichtung, Produkte eindeutig als «Echtpelz» zu kennzeichnen und die Gewinnungsart (das heisst die Methode der Aufzucht oder des Fangens des Pelztieres) klarer zu beschreiben.Ab der Wintersaison 2022/23 verschärft das BLV den Vollzug weiterDas BLV stellt seit Einführung der Kontrollen 2014 und trotz präziseren Vorschriften keine nennenswerte Verbesserung der Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten fest.

Die hohe Zahl an Beanstandungen in der vergangenen Wintersaison zeigt, dass viele Verkaufsstellen die Pelzdeklaration immer noch nicht korrekt umsetzen. Für die Wintersaison 2022/2023 sieht das BLV deshalb weitere Kontrollen in den Geschäften und im Internet vor.

Es werde ausserdem den Vollzug verschärfen, indem es vermehrt verfügt und büsst.Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)MedienstelleTel. 058 463 78 98media@blv.admin.ch.

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