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Wissenschaft

Wissens- und Technologietransfer für Start-ups soll gestärkt werden

Der Wissens- und Technologietransfer für Start-ups kann noch verbessert werden, indem die Rahmenbedingungen gestärkt werden. Dies zeigen Ergebnisse von Prüfaufträgen, über die der Bundesrat am 22. Juni 22 informiert wurde. Mögliche Massnahmen betreffen die Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen, die Kosten für Patentierungen sowie die unternehmerischen Kompetenzen in der Ausbildung.

2022-06-22 12:25:05
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Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Bern, 22.06.2022 - Der Wissens- und Technologietransfer für Start-ups kann noch verbessert werden, indem die Rahmenbedingungen gestärkt werden, wie das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation schildert.

Dies zeigen Ergebnisse von Prüfaufträgen, über die der Bundesrat am 22. Juni 22 informiert wurde. Mögliche Massnahmen betreffen die Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen, die Kosten für Patentierungen sowie die unternehmerischen Kompetenzen in der Ausbildung.

Start-ups spielen eine zunehmend wichtige Rolle für die Innovationskraft eines Landes. Sie tragen wesentlich dazu bei, das Innovationspotenzial aus der Forschung zu nutzen.

Zudem nehmen sie eine wichtige Funktion bei der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien ein. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat das WBF im August 2021 beauftragt zu prüfen, wie die Wissensnutzung aus der Forschung im Start-up-Ökosystem beschleunigt werden kann.

Über die Ergebnisse wurde der Bundesrat am 22. Juni 2022 informiert.Der Prüfbericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) identifiziert Verbesserungspotenzial in verschiedenen Bereichen. Zur Stärkung des Start-up-Ökosystems seien Verbesserungen des Technologietransfers vorgesehen.

Es geht dabei um Leitlinien für eine transparente Regelung des Geistigen Eigentums an Hochschulen. Im Weiteren um eine Unterstützung von Hochschulen beim Kompetenzaufbau bezüglich Patentierung sowie bei der Anschubfinanzierung für Patentkosten.

Auch könnte der Aufbau von unternehmerischen Initiativen an Hochschulen unterstützt werden.Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Kompetenz der Hochschulen. Die zuständigen Gremien werden prüfen, ob die projektgebundenen Beiträge nach Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, welche von Bund und Kantonen getragen werden, einen Rahmen für eine entsprechende Förderung in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 bieten könnten.Zu den Massnahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität für Start-ups im Bereich Bildung, Forschung und Innovation gehört auch die kürzlich beschlossene Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation, mit der Innosuisse ab 2023 neu die Möglichkeit hat, Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt zu fördern.

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