Blaulicht
Seit dem 15. August 2019 gilt in der Schweiz das neue Waffengesetz, wie die Kantonspolizei Solothurn meldet.
Am 15. August 2022 endet die Übergangsfrist für das Nachmelden bestimmter Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 sowie deren wesentliche Bestandteile. Das kantonale Waffenbüro weist auf die Nachmeldungspflicht hin und steht bei Fragen zur Verfügung.Mit der Eingabe von Stichworten in der Suchfunktion, finden Sie diese einfach und rasch.
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Solothurn Solothurn: Kantonales Waffenbüro Nachmeldepflicht bestimmter Feuerwaffen