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Blaulicht

Sicher mit dem Zweirad in den Frühling

Die Temperaturen steigen und der Frühling steht vor der Tür – viele zieht es für die ersten Ausfahrten nach Draussen

Sicher mit dem Zweirad in den Frühling
Sicher mit dem Zweirad in den Frühling (Bild: Kantonspolizei Schwyz)

2022-03-23 09:00:12
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Quelle: Kantonspolizei Schwyz

Die Temperaturen steigen und der Frühling steht vor der Tür – viele zieht es für die ersten Ausfahrten nach Draussen, wie die Kantonspolizei Schwyz mitteilt.

Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen die per 1. April 2022 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen in Erinnerung, welche E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer betreffen.Velos, E-Bikes sowie andere "fahrzeugähnliche" Fortbewegungsmittel erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Damit es innerhalb der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden zu einem sicheren, unfallfreien und verständnisvollen Miteinander kommt, seien einige Verhaltensempfehlungen von grosser Bedeutung.Bevor die erste grosse Ausfahrt beginnen kann, sei es ratsam, sich erneut über die aktuellen Grundregeln, Verkehrssituationen aber auch und die fahrzeugspezifischen Regeln vertraut zu machen.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA habe zu diesem Zweck einen Knigge für und gegenüber Velofahrenden erstellt. Der Knigge könne unter folgendem Link "Velo-Knigge" oder als Broschüre bei ihrer Polizei bezogen werden.Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein.

Die Lichtpflicht sei erfüllt, wenn bei guten Sichtverhältnissen vorne ein weisses ruhendes Licht eingeschaltet sei (analog zu den Tagfahrlichtern bei PW, LKW, Motorrädern usw.). Damit werden die E-Bikes von den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmenden wesentlich besser wahrgenommen.

Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen brauchen E-Bikes ein ruhendes weisses Vorder- und ein ruhendes rotes Rücklicht.An den Ausrüstungsvorschriften für die Leuchten ändert sich nichts. Neu eingeführt werde lediglich die Pflicht, bei Tag mit Licht zu fahren.

Weiterführende Informationen bezüglich Bau- und Ausrüstungsvorschriften können der Homepage des Bundesamtes für Strassen ASTRA entnommen werden.Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail sei meistens eine öffentliche Strasse und somit gilt die Lichtpflicht auch dort.Auch E-Bikes für Kinder erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit.

Hier gibt es ebenfalls einige wichtige Punkte für das vorschriftsgemässe und vor allem sichere Führen von E-Bikes für Kinder zu beachten.E-Bikes, wie im übrigen auch Elektro-Trottinetts, gehören laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Fahrzeugkategorie der Motorfahrräder. Es werde zwischen langsamen und schnellen E-Bikes unterschieden.Die langsamen E-Bikes haben eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde.

Um ein solches zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein und einen Führerausweis für Motorfahrräder der Kategorie M besitzen. Ab 16 Jahren können E-Bikes bis 25 km/h ohne Ausweis gefahren werden.Es gibt auch Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die über keine Verkehrszulassung verfügen.

Diese dürfen daher im Strassenverkehr grundsätzlich nicht benutzt werden..

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Schwyz Zweirad Frühling



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