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Präventive Polizeiarbeit stärken

Mit einem XIV. Nachtrag zum Polizeigesetz möchte die Regierung die Präventi-onsarbeit der Kantonspolizei auf verbindliche Rechtsgrundlagen stellen....

Präventive Polizeiarbeit stärken
Präventive Polizeiarbeit stärken (Bild: Kantonspolizei St. Gallen)

2022-02-02 09:00:09
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Quelle: Kantonspolizei St. Gallen

Mit einem XIV, wie die Kantonspolizei St. Gallen berichtet.

Nachtrag zum Polizeigesetz möchte die Regierung die Präventi-onsarbeit der Kantonspolizei auf verbindliche Rechtsgrundlagen stellen. Namentlich will sie für das Bedrohungs- und Risikomanagement und den Daten- und Informationsaustausch zukunftsgerichtete Rechtsnormen erlassen.

Mit einer separaten Vorlage solle sodann die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Form eines Rahmengesetzes geregelt werden. Die zwei Vorlagen unterstehen bis Ende April 2022 einem Vernehmlassungsverfahren.Mit dem XIV.

Nachtrag zum Polizeigesetz sollen einerseits die rechtlichen Grundlagen für ein professionelles Bedrohungs- und Risikomanagement geschaffen werden, um präventiv Gefahren erkennen und abwehren zu können. Dazu sei ein umfassender Informationsaustausch zwischen der Polizei und anderen Behörden vorgesehen, wobei bei Gefährdungsmeldungen auch die sachdienlichen Akten übermittelt werden können.Die systematische und automatisierte Bearbeitung von Personendaten und Persönlichkeitsprofilen mit Hilfe von EDV-Programmen könne dazu beitragen, bestimmte kriminelle Entwicklungen wie zum Beispiel Einbruchserien teilweise vorherzusehen.

Der Kantonsrat habe hierzu mit einer Motion, die er in der Septembersession 2019 gutgeheissen hatte, richtigerweise klare rechtliche Rahmenbedingungen verlangt. Demgemäss solle eine unterstützende Bestimmung zum «Predictive Policing» ins Polizeigesetz eingefügt werden, die den polizeilichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern empirische Gefährdungsprognosen ermöglichen.

Die Einschätzung der jeweiligen Situationen und Entwicklungen verbleibt aber in jedem Fall in der Verantwortung der Mitarbeitenden und werde nicht einem EDV-System übertragen.Weitere Revisionspunkte seien die Erweiterung der Zusammensetzung der Koordinationsgruppe häusliche Gewalt und Stalking mit einer Fachperson des schulpsychologischen Dienstes sowie die Ausdehnung ihres Zuständigkeitsbereichs auf das gesamte Bedrohungs- und Risikomanagement, indem alle erheblichen Gefährdungen von Leib und Leben fachlich abgedeckt werden sollen. Letztlich werde aufgrund der Notwendigkeit und des engen Konnex zu dieser Vorlage eine gesetzliche Grundlage für die Fach- und Anlaufstelle Radikalisierung und Extremismus (FAREX) geschaffen.Das neue Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum regelt auf kantonaler Ebene als Rahmenerlass einheitlich die Grundzüge der Videoüberwachung des öffentlichen Raums.

Bisher waren die Gemeinden allein dafür zuständig, die Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung zu schaffen und in kommunalen Reglementen die örtlichen Rahmenbedingungen, die Auswertungen, die Speicherungen und dergleichen zu regeln. Eine kommunale Umsetzung werde weiterhin notwendig bleiben, doch sollen die Grundsatzfragen kantonsweit vereinheitlicht werden..

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