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Regierungsbulletin vom 18. Januar 2022

Hanspeter Ryser (Gemeindepräsident von Oberwil und alt Landrat) wurde für die Amtsperiode 2022–2025 als Vertreter des Kantons in den Verwaltungsrat der BVB delegiert

2022-01-18 14:05:03
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Hanspeter Ryser (Gemeindepräsident von Oberwil und alt Landrat) wurde für die Amtsperiode 2022–2025 als Vertreter des Kantons in den Verwaltungsrat der BVB delegiert, wie der Kanton Basel-Landschaft berichtet.

Das Mandat übt er seit 2010 aus.Die in der Region Basel gemessenen Luftschadstoffwerte zeigten in den letzten Jahren eine deutliche Abnahme. Dazu beigetragen haben die Massnahmen des Luftreinhalteplans beider Basel aus dem Jahr 2016. Der Regierungsrat habe den Auftrag erteilt, den Luftreinhalteplan bis Ende 2023 zu aktualisieren. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr.

Insgesamt sollen 14 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden. Der Regierungsrat habe Änderungen der Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung beschlossen. Diese folgen der teilrevidierten Honorarordnung 33, Ausgabe 2018 und damit den schweizweit üblichen Tarifen über die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung. Der Regierungsrat habe § 10 der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung angepasst und die neue Version der Erfassungsmethodik genehmigt.

Diese sei von den stationären Pflegeeinrichtungen bei der Ermittlung ihrer Kosten einzuhalten. Da seit Oktober 2021 neu die Krankenversicherer und nicht mehr die öffentliche Hand für die Kosten des Pflegeverbrauchsmaterials in der Alterspflege aufkommen müssen, habe die zuständige Fachgruppe Monitoring APH die Erfassungsmethodik den neuen bundesrechtlichen Anforderungen angepasst. Der Regierungsrat habe einen Beitrag von einer Million Franken aus dem kantonalen Sportanlagenkonzept 4 (KASAK 4) an den Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle in Sissach beschlossen.

Die geplante Anlage trägt dem aktuellen Bedarf der Schulen sowie des Vereinssports Rechnung. Mit der Verordnungsänderung beschliesst der Regierungsrat für die Sekundarschulen eine Anpassung der Ressourcierung der Schulleitungen und der Schulsekretariate an die steigenden Schülerzahlen und die veränderten gesellschaftlichen Ansprüche sowie dem damit verbundenen Mehraufwand. Das Amt für Volksschulen erhält gleichzeitig den Auftrag, das Verhältnis zwischen Ressourcierung und Aufgaben alle vier Jahre zu überprüfen. Am 2. Dezember 2021 habe der Landrat beschlossen, dass für das Jahr 2022 ein Teuerungsausgleich von 0,05 % ausgerichtet wird.

Die Lohntabelle 2022 im Anhang II des Personaldekrets wurde in diesem Sinne angepasst und vom Regierungsrat rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt..

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Basel Regierungsbulletin 18. 2022



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