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Pädokriminalität nimmt zu: In Zürich wurde ein 39-Jähriger wegen Sextortion verhaftet

Erfolge in Zürich Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich haben große Erfolge im Kampf gegen virtuelle Pädokriminalität erzielt. Ein 39-jähriger Mann wurde im Zusammenhang mit einem umfangreichen Fall von Sextortion verhaftet. Lesen Sie mehr über die Bemühungen, diese schwerwiegende Form des Verbrechens zu bekämpfen.

2023-11-15 10:00:04
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Quelle: Kantonspolizei Zürich

Pädokriminalität nimmt zu: In Zürich wurde ein 39-Jähriger wegen Sextortion verhaftet

  • Die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich haben Erfolge im Kampf gegen virtuelle Pädokriminalität erzielt.
  • Ein 39-jähriger Mann wurde im September im Kanton Zürich im Zusammenhang mit einem umfangreichen Fall von Sextortion verhaftet.
  • Der Mann wird verdächtigt, über mehrere Jahre hinweg Minderjährige zur Herstellung von Bildmaterial sexuellen Inhalts genötigt zu haben.

Virtuelle Pädokriminalität gehört zu den gravierendsten Deliktsformen und nimmt weltweit zu. Die Bestrebungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich in diesem Bereich zeigen Wirkung. Im September konnte im Zusammenhang mit einem umfangreichen Fall von Sextortion ein 39-jähriger Mann im Kanton Zürich verhaftet werden.

Gestützt auf eine Anzeige sowie mehrere NCMEC-Meldungen nahm die Kantonspolizei Zürich unter der Leitung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich Ermittlungen gegen eine Täterschaft auf, die im Internet Minderjährige zur Herstellung von Bildmaterial sexuellen Inhalts genötigt haben soll. Im Laufe der Untersuchung erhellte, dass es sich bei der Täterschaft mutmasslich um einen 39-jährigen Schweizer handelt, welcher im September 2023 im Kanton Zürich verhaftet werden konnte.

Verdacht auf jahrelangen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen

Der 39-Jährige steht unter Verdacht, in den Jahren 2017 bis 2022 auf diversen Social-Media-Plattformen zahlreiche Minderjährige und junge Erwachsene weiblichen und männlichen Geschlechts unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zunächst dazu gebracht zu haben, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. In der Folge habe der Beschuldigte den Geschädigten damit gedroht, diese Bilder im Internet zu veröffentlichen, sollten sie ihm nicht weiteres, nach seinen expliziten Anweisungen hergestelltes Bildmaterial sexuellen Inhalts zukommen lassen. In mehreren Fällen sei es dann auch tatsächlich zu der vom Beschuldigten angedrohten Veröffentlichung des kompromittierenden Bildmaterials im Umfeld der Geschädigten gekommen. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand zahlreiche im In- und Ausland wohnhafte zum Tatzeitpunkt minderjährige geschädigte Personen.

Weitere Festnahmen im Kampf gegen Pädokriminalität

Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung. Bereits rechtskräftig verurteilt wurde in einem anderen Fall ein ebenfalls 39-jähriger Schweizer, der im Frühjahr 2021 von der Kantonspolizei Zürich verhaftet worden war (siehe Medienmitteilung vom 16. Februar 2022). Nach umfangreichen Ermittlungen und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich verurteilte das Bezirksgericht Zürich diesen am 7. September 2023 unter anderem wegen Betriebs zweier Darknetplattformen, welche sich an pädophil veranlagte Personen richteten und welche auch zum Austausch pädokrimineller Inhalte genutzt worden waren, zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie einer Busse von 500 Franken. Als Massnahme beschloss das Gericht zudem eine ambulante Behandlung und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Das Urteil ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen.

Pädokriminalität im Netz nimmt zu: Strafverfolgungs

(Quelle:Kantonspolizei Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)

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