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Razzia in Zürich: 4 Männer wegen Raserdelikten verhaftet und Strafverfahren eröffnet

Die Stadtpolizei Zürich hat nach langen Ermittlungen mehrere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Raserdelikten durchgeführt. Vier Männer wurden verhaftet und Strafverfahren wurden eröffnet. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe dieser umfangreichen Ermittlungen und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

2023-11-13 09:00:02
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Quelle: Stadtpolizei Zürich

  • Die Stadtpolizei Zürich hat nach langen Ermittlungen mehrere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Raserdelikten durchgeführt.
  • Vier Männer wurden verhaftet und Strafverfahren wurden eröffnet.
  • Die Beschuldigten sind geständig und wurden vorläufig entlassen.

Nach langen und umfangreichen Ermittlungen hat die Stadtpolizei Zürich letzte Woche im Zusammenhang mit Raserdelikten mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt und vier Männer verhaftet. Die Staatsanwaltschaft hat in allen Fällen Strafverfahren eröffnet.

Umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Raserdelikte

Seit dem Frühjahr 2023 tätigten Spezialisten der Stadtpolizei Zürich umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts auf diverse Raserdelikte. Letzte Woche führte die Stadtpolizei Zürich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis mehrere Hausdurchsuchungen durch. Dabei wurden vier Männer im Alter zwischen 22 und 34 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Zürich verhaftet. Es handelt sich um drei Schweizer und einen polnischen Staatsangehörigen. Insgesamt werden den Beschuldigten über 20 Straßenverkehrsdelikte vorgeworfen. Dabei handelt es sich teilweise um waghalsige Driftmanöver, bei denen es zum Teil beinahe zu Kollisionen mit Unbeteiligten kam. Die hochmotorisierten Fahrzeuge verfügten über Leistungen bis zu 555 PS.

Strafverfahren eröffnet und Führerausweise abgenommen

Weiter werden den Beschuldigten verschiedene waghalsige Manöver auf Motorrädern vorgeworfen. Unter anderem lenkte ein Fahrer sein Motorrad mehrfach auf dem Rücken liegend mit den Füßen. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat gegen die vier Personen Strafverfahren wegen verschiedenen Raserdelikten eröffnet. Die Führerausweise der Männer wurden durch die Stadtpolizei Zürich, zuhanden des Straßenverkehrsamts Zürich abgenommen. Die Beschuldigten sind geständig und wurden inzwischen wieder aus der Haft entlassen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.

Falls Sie weitere Informationen zu Raserdelikten und den strafrechtlichen Konsequenzen suchen, finden Sie diese unter folgendem Link

Mehr Infos zu Raserdelikten und den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen finden Sie unter folgendem Link. Staatsanwalt Michael Huwiler, Leiter Strassenverkehr Staatsanwaltschaft Kanton Zürich, Tel. 043 258 26 00 (heute Montag, 13. November zwischen 10 und 12 Uhr)

(Quelle:Stadtpolizei Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)

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