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Blaulicht

Die Kantonspolizei verweigert Zustimmung zur Geschwindigkeitsreduzierung in Zürich.

Die Kantonspolizei verweigert die Zustimmung zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in Zürich aufgrund von mangelhaften Ausführungen und fehlender Koordination mit anderen Verkehrsprojekten, wodurch die Stadt nun innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen kann.

2023-10-23 15:00:04
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Quelle: Kantonspolizei Zürich

  • Die Stadt Zürich beabsichtigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Rosengarten- und Bucheggstrasse von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren.
  • Die Kantonspolizei muss einer solchen Verkehrsanordnung zustimmen, da sie den Verkehr auf Durchgangsstrassen außerhalb der Stadt beeinflussen kann.

Die Kantonspolizei hat die geplanten Verkehrsanordnungen, Unterlagen und anderen Projekte sorgfältig geprüft.

Sie kam zu dem Schluss, dass sie keine Zustimmung erteilen kann, aufgrund von mangelhaften Ausführungen, widersprüchlichen Angaben und fehlender Koordination mit anderen Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten.

Auch die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Straßen und den öffentlichen Verkehr wurden nur mangelhaft beurteilt.

Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wurde ebenfalls mangelhaft dargelegt.

Die Kantonspolizei hat Zürich daher am 23. Oktober 2023 die erforderliche Zustimmung verweigert.

Vorher hatte die Stadt Zürich im August und September die Möglichkeit, Stellung dazu zu nehmen.

Die Stadt Zürich kann innerhalb von 30 Tagen gegen die Verfügung der Kantonspolizei Rekurs einlegen.

(Quelle:Kantonspolizei Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)

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Zustimmung Geschwindigkeitsreduzierung Zürich.



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