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Indischer Staatsbürger angeklagt: Tech-Support-Betrug vor Gericht

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage beim Bundesstrafgericht gegen einen indischen Staatsbürger eingereicht, der als mutmaßlicher Kopf einer kriminellen Gruppierung agiert haben soll. Die Gruppierung nutzte den Tech Support Scam, um Geschädigte um mehrere Tausend Franken zu betrügen.

2023-09-22 10:00:06
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Quelle: Bundesanwaltschaft

  • Bundesanwaltschaft reicht Anklage beim Bundesstrafgericht gegen indischen Staatsbürger ein
  • Beschuldigter soll als mutmaßlicher Kopf einer kriminellen Gruppierung agiert haben
  • Tech Support Scam wurde verwendet, um Geschädigte um mehrere Tausend Franken zu betrügen
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage beim Bundesstrafgericht gegen einen indischen Staatsbürger eingereicht. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als einer der mutmaßlichen Köpfe einer kriminellen Gruppierung von Indien aus mehrere Geschädigte mittels eines als Tech Support Scam bekannten Modus Operandi um mehrere Tausend Franken gebracht zu haben.

Das abgekürzte Verfahren ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen eine beschleunigte Verfahrenserledigung. Im Rahmen dieses Verfahrens muss der Beschuldigte im Wesentlichen geständig sein und die Zivilforderungen im Grundsatz anerkennen. Die Anklageschrift basiert auf dem eingestandenen Sachverhalt und muss sowohl vom Beschuldigten als auch von den Geschädigten genehmigt werden. Anschließend wird sie dem erstinstanzlichen Gericht in Form eines Urteilsvorschlags übermittelt. Das Gericht entscheidet frei über die Durchführung des abgekürzten Verfahrens, die Übereinstimmung der Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und den Akten sowie die Angemessenheit der beantragten Sanktionen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren als erfüllt erachtet, wird die Anklageschrift zum Urteil erhoben. Andernfalls werden die Akten zur Durchführung eines ordentlichen Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

(Quelle:Bundesanwaltschaft Bearbeitet mit ChatGPT)

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