Logo polizeireport.ch

Blaulicht

Feuerwerk am 1. August: Sicherheitsbestimmungen und Anmeldung

Wer am 1. August Feuerwerk abbrennt, muss gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten. Zudem müssen 1. August-Funken frühzeitig bei der städtischen...

Regeln für Feuerwerk und Funken am 1. August
Regeln für Feuerwerk und Funken am 1. August (Bild: Stadtpolizei St. Gallen)

2023-07-28 13:00:05
newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle: Stadtpolizei St. Gallen

Sicherheitsbestimmungen beim Feuerwerk am 1. August:

  • Feuerwerk muss am 1. August abgebrannt werden
  • Feuerwerk am 31. Juli noch nicht erlaubt
  • Sicherheitsbestimmungen auf den Produkten beachten
  • Mindestalter und Mindestabstände zu Gebäuden berücksichtigen
Wer am 1. August Feuerwerk abbrennt, muss gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten. Zudem müssen 1. August-Funken frühzeitig bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden. Es empfiehlt sich, auch dem Tierschutz Beachtung zu schenken. Feuerwerk, insbesondere Knallkörper, versetzen Tiere in Angst und Schrecken. Verzicht auf Knallkörper ist empfehlenswert. Holzhaufen können zu Todesfallen für Kleintiere werden. Funken müssen bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden.

(Quelle:Stadtpolizei St. Gallen Bearbeitet mit ChatGPT)

Suche nach Stichworten:

Feuerwerk August: Sicherheitsbestimmungen Anmeldung



Top News


» Auffahrkollision bei Verzweigung Zürcher- und Geissbergstrasse


» Frontalkollision in Hölstein: Fahrzeuglenker übersieht Lieferwagen


» Kollision in Dietikon: Drei Verletzte und Sachschaden


» Motorradraser verhaftet: Kantonspolizei Thurgau führt Geschwindigkeitsmessungen durch


» Motorradfahrer in Thurgau überschreitet Höchstgeschwindigkeit um 67 km/h

Newsletter anmelden

Jeden Tag um 17 Uhr die neusten Meldungen in Ihrer Inbox.