Sicherheitsbestimmungen beim Feuerwerk am 1. August:
- Feuerwerk muss am 1. August abgebrannt werden
- Feuerwerk am 31. Juli noch nicht erlaubt
- Sicherheitsbestimmungen auf den Produkten beachten
- Mindestalter und Mindestabstände zu Gebäuden berücksichtigen
Wer am 1. August Feuerwerk abbrennt, muss gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten. Zudem müssen 1. August-Funken frühzeitig bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden. Es empfiehlt sich, auch dem Tierschutz Beachtung zu schenken. Feuerwerk, insbesondere Knallkörper, versetzen Tiere in Angst und Schrecken. Verzicht auf Knallkörper ist empfehlenswert. Holzhaufen können zu Todesfallen für Kleintiere werden. Funken müssen bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden.
(Quelle:Stadtpolizei St. Gallen Bearbeitet mit ChatGPT)
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