Blaulicht
Auch in der Adventszeit: «Schon ein Glas benebelt die Sinne» (Bild: Kantonspolizei Zug)
Wer Alkohol konsumiert, sollte anschliessend kein Fahrzeug mehr lenken, wie die Kantonspolizei Zug mitteilt.
Dies gilt auch in der Adventszeit und über die Festtage. Alkohol gehört mit zu den Hauptunfallursachen im Strassenverkehr.
Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie alkoholische Getränke oder Drogen konsumiert haben.Dass Alkohol die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, trifft auf alle Menschen zu. Weihnachtsmarktbesuche, Weihnachtsessen mit der Firma und viele private Feiern finden in der Adventszeit, an Weihnachten und über Silvester/Neujahr statt.
Oft werde dabei Alkohol konsumiert. Nicht fahrfähige Personen gefährden nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende.
Auch wenn Sie unfallfrei bleiben, drohen Ihnen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Konsequenzen und der Entzug Ihres Führerausweises. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht stehen lassen wollen, gibt es Alternativen: Lassen Sie sich während der Festtage von Freunden oder Freiwilligen in Ihrem Fahrzeug sicher nach Hause fahren. Nähere Informationen und die Daten, an welchen Sie beispielsweise die Dienstleistungen von «Nez Rouge» beanspruchen können, finden Sie unter: www.nezrouge.ch ..
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