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Cyberkriminalität - Online-Sexualverbrechen an Kindern

Das Internet bietet sehr viele Möglichkeiten. Trotzdem erleichtert es auch den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten und die Ausbreitung des Groomings.

Cyberkriminalität - Online-Sexualverbrechen an Kindern
Cyberkriminalität - Online-Sexualverbrechen an Kindern (Bild: Kantonspolizei Freiburg)

2022-09-28 22:00:21
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Quelle: Kantonspolizei Freiburg

Das Internet bietet sehr viele Möglichkeiten, wie die Kantonspolizei Freiburg schildert.

Trotzdem erleichtert es auch den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten und die Ausbreitung des Groomings.Im Allgemeinen seien Kinder gefährdete Ziele, die einen ganz besonderen Schutz verdienen. Dies gilt umso mehr für das Internet.

Denn während Jugendliche sehr schnell mit Technologien umgehen können, sieht es bei den psychosozialen Fähigkeiten anders aus. Dies sei ganz normal.

Ihr junges Alter hindert sie daran, das was sie tun, gründlich zu analysieren und sich die Folgen ihres Handelns vorzustellen.Die explosionsartige Verbreitung der neuen Technologien und des Internets bietet viele Vorteile, birgt aber auch Nachteile und Risiken. Zu diesen gehört die Schaffung neuer Möglichkeiten für Pädokriminelle.

Denn im Internet haben sie mit wenigen Klicks Zugang zu Tausenden von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt. Ein weiteres Phänomen, das immer mehr zunimmt, sei das Grooming, oder auf Deutsch Kinderpornografie.

Dieser Begriff bezieht sich auf das Ansprechen von Kindern zu sexuellen Zwecken im Internet.Diese Sexualstraftäter nehmen hauptsächlich über das Internet Kontakt zu Jugendlichen auf. Sie können dies in sozialen Netzwerken, Foren oder auch auf Videospielseiten tun.

Die Täter geben sich meist als Jugendliche aus, um mit Kindern oder Jugendlichen zu chatten. Ihr Ziel sei es, ihr Vertrauen zu gewinnen, um an persönliche Informationen, aber vor allem auch an intime Fotos oder Videos zu gelangen.

Daten, die sie dann weiterverkaufen können. Einigen von ihnen reicht das nicht aus.

Sie gehen noch weiter und versuchen, ein Treffen mit dem Opfer zu arrangieren, um es im schlimmsten Fall zu missbrauchen.Bei diesen Sexualstraftätern, die manchmal auch als «Page» bezeichnet werden, handelt es sich meist um pädophile Männer. In seltenen Fällen könne es sich auch um Frauen handeln.

Sie wollen sexuelle Handlungen in Form von Fotos, Videos oder auch durch eine körperliche Begegnung erreichen.Obwohl alle Kinder Opfer solcher Praktiken werden können, scheint es, dass Jugendliche, denen es an Selbstvertrauen mangelt, die sich in ihrer Haut unwohl fühlen oder die Aufmerksamkeit brauchen, häufiger ins Visier der Täter geraten. Studien zufolge sei der Anteil der Opfer, die den Missbrauch, den sie im Internet erlebt haben, sofort ihren Eltern oder einer nahestehenden Person berichten, sehr gering.

Daher sei es sehr wichtig, als Eltern ein wachsames Ohr für die Online-Aktivitäten des eigenen Kindes zu haben.Das Hauptmerkmal des Groomings lasse sich auf den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Täter und Opfer reduzieren. Um dies zu erreichen, werde der Täter alles daransetzen, um bei dem Kind oder Jugendlichen positiv wahrgenommen zu werden.

Er werde Verständnis zeigen, er werde ihm Aufmerksamkeit schenken und ihm gleichzeitig das Gefühl geben, dass er etwas Besonderes ist. Auf diese Art und Weise baut der Täter ein Vertrauensverhältnis zum Jugendlichen oder dem Kind auf.Ein weiteres Merkmal des Groomings sei die Manipulation.

Um dies zu erreichen, werde der Täter dem Opfer viele Komplimente machen, aber es kommt auch vor, dass er das Opfer verängstigt oder einschüchtert, um zu bekommen, was er will.Grooming zeichnet sich auch durch eine ganz bestimmte Art der Kommunikation aus. Sie sollte immer als Warnsignal betrachtet werden.

Es kommt nämlich häufig vor, dass die Täter das Gespräch sehr schnell auf die sexuelle Ebene lenken. In diesem Fall sollte man mit einem vertrauenswürdigen Erwachsenen darüber sprechen oder die Polizei benachrichtigen.Schliesslich könne das Internet die Kontaktaufnahme erleichtern, indem sich der Täter hinter einem falschen Profil versteckt.

Er nutzt dies sehr oft aus, um sich als eine viel jüngere Person auszugeben.Derzeit gibt es im Schweizer Strafgesetzbuch keinen Artikel, der sich mit Grooming befasst. Allerdings bleibt diese Praxis nicht ungestraft.

Sie werde in der Regel durch andere Gesetzesartikel bestraft. Beispiele hierfür seien die Artikel über sexuelle Belästigung Artikel 198 StGB), sexuelle Handlungen mit Kindern Artikel 187 Ziffer 1 StGB) und Pornografie Artikel 197 StGB).- Dem Kind raten, nichts aus seinem Privatleben online mitzuteilen.

Erklären Sie ihrem Kind möglichst restriktive Einstellungen für den Datenschutz zu verwenden.- Sagen Sie dem Kind, dass es generell nicht ratsam ist, Menschen, die es im Internet kennengelernt hat, persönlich zu treffen. Wenn es das unbedingt will, sollte das Treffen tagsüber und an einem öffentlichen Ort stattfinden.

Ausserdem sollte sichergestellt werden, dass eine erwachsene Vertrauensperson über den Treffpunkt und den Namen der anderen Person informiert wird. Wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist, sei es wirklich besser, wenn es auf das Treffen verzichtet.- Erklären Sie dem Kind die ernste Gefahr, dass Fotos oder Videos von ihm missbraucht oder verbreitet werden können.

Betonen Sie, dass jedes übermittelte Foto so aussehen muss, wie man es gerne in der Zeitung sehen würde.- Wenn ein Kind Opfer von Grooming wird, braucht es Solidarität und Unterstützung. Es braucht keine moralischen Sanktionen.Pornografische Darstellungen mit Kindern gelten als verbotene Pornografie im Sinne des Schweizer Strafgesetzbuches.

Wenn es sich um Minderjährige handelt, werde der pornografische Charakter sehr schnell angenommen. Denn jede sexualisierte Inszenierung oder suggestive Pose könne als pornografisch angesehen werden.

Es handelt sich also nicht um einfache Bilder. Es solle betont werden, dass hinter jedem Bild ein Kind steht, das irgendwo auf der Welt ausgebeutet wurde.

Durch die Suche und das Anschauen solcher Inhalte unterstützen die Verbraucher also die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Sie füttern also den damit verbundenen lukrativen Markt.

Für die betroffenen Kinder sei die Verbreitung dieser Inhalte eine zweite Viktimisierung..

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